Fördermittel für
den Datenschutz
Eine Möglichkeit, externe Datenschutzberatung durch Experten fördern zu lassen, ist die sogenannte BAFA-Förderung.
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Hierunter fällt auch der Bereich Datenschutz und Datensicherheit, insbesondere die neuen EU-Vorgaben gemäß DSGVO, z.B. für die Erstellung der Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten, Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 oder die Beratung zur Erstellung des Datenschutzkonzeptes oder Sicherheitskonzeptes oder die Betrachtung der IT-Sicherheit sowie der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Auch ein interner Datenschutzbeauftragter im Unternehmen, der bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung noch externe Unterstützung benötigt, kann gefördert werden.
Teile unserer Leistungen, die wir in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit erbringen, sind förderfähig. Einen Zuschuss können Sie für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um das Thema BAFA-Datenschutz-Förderung und unterstützen Sie bei der Antragserstellung für die Beratungsförderung. Die Logo Type GmbH, insbesondere Sebastian Braun, hat keinen Einfluss auf die Entscheidung durch die jeweiligen Förderstellen und kann daher keine Garantie für die Gewährung von Zuschüssen und Fördermitteln geben.
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
Spezielle Beratungen
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater abgezeichnet werden.
Nicht gefördert werden Beratungen, die
Informieren Sie sich zu den Fördermöglichkeiten
https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Broschüre "Förderung unternehmerischen Know-hows", herausgegeben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/foerderung-unternehmerisches-know-how.html
Bitte beachten Sie, dass ich mit meinen Leistungen keine Rechtsberatung anbiete!
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